Heute (08.12.09) geistert eine neue Meldung zum Thema Rundfunkgebühren durch die Medien. Danach soll die Gebühr, die seit 2007 auch für PCs mit Internet-Zugang fällig ist, sofern diese beruflich genutzt werden, zum einen erhöht und zum anderen auf alle internetfähigen Geräte ausgedehnt werden.
Zunächst einmal zur Klarstellung: Die Gebühren dienen nicht der GEZ, der Gebühreneinzugszentrale. Die sammelt nur die Gelder ein und verteilt sie an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die produzieren davon die (hoffentlich objektiven) Nachrichtensendungen, Sportübertragungen sowie Filme, Krinis und die Samstagabend-Shows ohne lästige Werbepausen. Außerdem stellen sie eine gewisse Ausgewogenheit des ANgebots sicher, indem sie nicht nur für eine breite Masse produzieren, sondern auch Themen anbieten, die nicht für Jedermann interessant sind. Das ist gut so, dafür brauchen wir die ÖR-Sender, die GEZ und die Gebühren.
nun haben die Sender (nicht die GEZ als ausführendes Organ) bzw. die Rundfunkräte das Interrnet entdeckt. Sie stellen einen Teil ihrer Angebote nun auch dort zur Verfügung und dafür sollen alle, die darauf zugreifen könnten, zahlen. Das gilt für beruflich genutzte PCs mit Internet-Zugang ebenso wie für netzfähige mobiltelefone. Da es kaum noch Geräte gibt, die die diese Möglichkeit nicht haben, muss also fast jeder zahlen, ob er von dem Angebot Gebrauch macht oder nicht. Dabei sind Unternehmen inzwischen sogar gezwungen, ihre diversen Steuererklärungen auf elektronischem Wege via Internet abzugeben. Dafür werden sie auch noch bestraft. Wer ein Firmenhandy besitzt, das internetfähig ist, muss zusätzliche Gebühre zahlen, auch wenn er damit kaum fernsehen wird.
Zur Steigerung des ganzen Irrsinns soll auch die im deutschen Recht geltenden Unschuldsvermutung, das heißt, jemand gilt als unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist, auf dem Kopf gestellt werden. Wer kein Radio- oder fernsehgerät besitzt, muss bekanntlich auch keine Rundfunkgebühren zahlen. Hatte die GEZ den Verdacht, dass jemand Schwarzseher ist, so musste sie das nachweisen. In Zukunft soll das anderesherum laufen: Wer kein Empfangsgerät hat, muss das beweisen. Wie soll das gehen? Solche Beweise ließen sich immer aus irgendeinem Grund anfechten.
Das Internet war zuerst da und niemand hat die Sender gezwungen, ihre Angebote und Sensdungen dort frei zur Verfügung zu stellen. Somit haben sie auch kein recht, im Nachhinein dafür Gebühren zu verlangen. Mit dem selben Recht könnte eine Zeitung tausende von Exemplaren auf dem Marktplatz auslegen und dann von allen Bürgern einer Stadt Abogebühren verlangen, weil sie ja eine Zeitung lesen könnten. Ausgenommen ist nur, wer nachweisen kann, dass er nicht lesen kann. Oder die anerkannten Kirchen würden von den bekennenden Atheisten verlangen zu beweisen, dass es ihren Gott nicht gibt, um von der Kirchensteuer befreit zu werden. Nur diese Organisationen haben nicht die staatliche Lobby im Rücken, deshalb können nur die Rundfunkanstalten so etwas durchsetzen. Dabei gäbe es wirkungsvolle technische Möglichkeiten, um den Zugang zu den Angeboten der Sender auf diejenigen zu begrenzen, die auch Gebühren zahlen. Aber dann würden ihnen ein paar Gebühren entgehen.
Ich halte das Ansinnen der Rundfunkräte und die Art und Weise, wie es umgesetzt werden soll, für rechtswidrig und auch für verfassungsrechtlich fragwürdig.